Als Hausmeisterservice fahren wir das zu betreuende Objekt in dem von Ihnen gewünschten Turnus regelmäßig an, um die Ordnung und Sicherheit von Haus und Grundstück zu gewährleisten.
Der Aufgabenbereich eines Hausmeisterservice (auch Hausmeister, Hauswart, Objektbetreuer genannt) ist sehr vielschichtig und umfangreich und sollte deshalb auf jedes einzelne Objekt abgestimmt
sein.
Zu den allgemeinen Aufgaben eines Hausmeisterservice gehören folgende Tätigkeiten:
- Überwachung der Ordnung und des einwandfreien Gesamtzustandes der betreuten Wohnanlage.
- Kehrdienst von Hof, Straße und Gehweg. Dazu gehört das Entfernen von Unkraut, das Kehren von Hauszugängen, Zufahrten, Pkw-Plätzen und –Wegen; große Hofflächen mit Kehrsaugmaschine oder
manuell reinigen; Fußroste an Eingangstüren herausnehmen und reinigen; Papierkörbe und Abfalleimer leeren; Wassereinläufe von Gullys von Schmutz wie Laub, Papier oder sonstigem Unrat
befreien.
- Überwachung der Garagen /Tiefgaragenanlagen.
- Überwachung der Sicherheitseinrichtungen.
- Überwachung der Müllanlagen und der Gemeinschaftsräume; Gemeinschaftsraum sauber halten und auskehren; technische Räume wie Öllager, Heizungsraum, Lüftungsraum, Waschküche und Trockenräume
überwachen; gemeinschaftliche Kellerräume, Speicherflächen, Gänge, Abstellräume und Fahrradräume überwachen.
- Betreuung von Grünanlagen und Gartenanlagen: Papier, Steine, sonstigen Unrat und Unkraut aus Gartenanlagen beseitigen und auf gepflegten Gesamteindruck achten; im Spätherbst Laub rechen und
beseitigen; verladen von Schnittgut, Astwerk oder zusammengetragenem Laub; Pflanzungen von Unkraut befreien und Beete aufhacken; Rasen mähen.
- Überwachung der Heizungsanlage, Überwachung der Brennstoffvorräte – dazu gehört auch das Umschalten der Pumpe, das Bedienen der Heizungsanlage nach den technischen Vorschriften des
Herstellers und das Auffüllen von Wasser.
- Ausführung von Kleininstandsetzungen wie beseitigen von Verstopfungen, auswechseln von defekten Glühbirnen.
- Winterdienst: Schneeräumen im erforderlichen Umfang auf den zur Benutzung stehenden Verkehrsflächen; auch Winterdienst für die öffentlichen Gehwege, soweit dies nach der
Verkehrssicherungspflicht zu den Verpflichtungen des Hauseigentümers oder des Hausverwalters gehört.